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Speichern Sie Ihren Strom bitte jetzt!

Die Bundesnetzagentur hat im Spätsommer 2023 den Netzentwicklungsplan „Strom 2037“, den die Übertragungsnetzbetreiber vorgelegt haben, zertifiziert. Er beschreibt erstmals ein Stromnetz, das die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht. Die (Strom-)Speicherung auch im häuslichen Bereich spielt in diesem Zusammenhang eine bedeutsame Rolle.
Quelle: Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat im Spätsommer 2023 den Netzentwicklungsplan „Strom 2037“, den die Übertragungsnetzbetreiber vorgelegt haben, zertifiziert. Er beschreibt erstmals ein Stromnetz, das die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht. Die (Strom-)Speicherung auch im häuslichen Bereich spielt in diesem Zusammenhang eine bedeutsame Rolle.

Riesiges Potential

2030 sollen es 6 Mio. Wärmepumpen sein, gut 7 Mio. Solaranlagen mit einer Leistung von in Summe mehr als 200 GW (statt 2023 2,6 Mio. Anlagen mit einer Gesamt-Leistung von 70 GW), des Weiteren sollen bis 2030, laut Bundesregierung, bis zu 10 Mio. E-Autos Strom laden können. Was die häuslichen Batteriespeicher angeht, weisen die Szenarien innerhalb des NEP eine installierte Leistung von 91 GW im Jahr 2037 für die Stromtanks aus und zwischen 141 und 168 GW im Jahr 2045, dem anvisierten Jahr der Klimaneutralität. Aktuell dürften es gerade mal 2,5 GW sein. Die rund 90 GW in 2037, eine beinahe Vervierzigfachung der jetzigen Anschlüsse, kündigen aufgrund dieses Multiplikators einen beträchtlichen Speicherhochlauf an. Die Veröffentlichungen unterstellen ein Verhältnis von Speicherkapazität zu installierter Leistung von 2 kWh zu 1 kW.

Zurzeit dienen Batteriespeicher zur Erhöhung des Eigenstromverbrauchs von Solar- und KWK-Anlagen. Ihre Installation erfordert neben den eigentlichen Batterien weitere Komponenten wie zum Beispiel das Batterie-Management-System (BMS) sowie Wechselrichter beziehungsweise DC-Konverter. Das BMS steuert die Be- und Entladung und je nach Ausgestaltung die optimale Nutzung des Elektropuffers. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den Batteriespeicher in das Gesamtsystem zu integrieren. Da der Akkumulator auf Gleichstrom aufbaut und die Solarzellen Gleichstrom produzieren, fließt bei den DC-gekoppelten Batterien der Solarstrom über einen DC-Konverter in den Strompuffer. In das Hausnetz entlädt sich das Zwischenlager über den Wechselrichter. Alternativ lässt sich Solarstrom AC-gekoppelt über den Wechselrichter direkt in das Hausnetz einbinden und der PV-Speicher nimmt nur den Überschuss auf.

Leitfaden für die digitale Anmeldung

Die Beschleunigung der Energiewende auch durch Vereinfachung von Anmelde- und Genehmigungsverfahren mit Hilfe der Digitalisierung hat nur mit quasi genormten Text-Standards für die Eingabe Erfolg. Die Energiewirtschaft, vertreten durch den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), hat deshalb vor wenigen Monaten, im Spätsommer 2023, mit Blick auf das digitale Pflichtjahr 2025 eine Anwendungshilfe für die vorschriftsmäßige Dateneingabe von anmeldepflichtigen Einrichtungen und damit ebenfalls für die Akkumulatoren herausgebracht.

Der Titel „Leitfaden zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben nach § 8 Abs. 7 EEG und §§ 6 und 19 NAV, Beschleunigung von Netzanschlüssen in der Niederspannung“ gliedert zwar in EEG- und NAV-Speicher, die Unterschiede sind aber nur marginal (NAV = Niederspannungsanschlussverordnung). EEG steht für Batterien innerhalb einer Installation mit Erneuerbare-Energie-Anlagen, die also regenerativen Strom einlagern. Greift der Puffer dagegen ausschließlich auf öffentlichen Strom zurück, muss er die Bestimmungen der NAV erfüllen.

NAV-Anschlüsse halten sich im Kleinbereich bis 30 kW Erzeugerleistung noch in Grenzen. Mit der Inbetriebnahme smarter Netze in den kommenden Jahren könnte sich das ändern, wenn dann tatsächlich die Elektrizität in Überschusszeiten wesentlich unter Normaltarif kostet. Smarte NAV-Netze könnten in Wettbewerb mit PV-Kollektoren treten. Lohnt sich dann noch eine eigene Dachinstallation? Es sei denn, die Bundesregierung erlässt eine bundesweite Solarpflicht, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf steht bereits seit 2021 zur Debatte. Doch momentan und wohl auch in nächster Zeit legt Berlin noch nichts Konkretes fest. Der Wirbel um das GEG mit dem Kesseltausch hat die Politik zum „gebrannten Kind“ gemacht. Ein PV-Gebot dürfte die Reaktionen noch toppen.

Die Bundesländer machen aber schon einen ersten vorsichtigen Anfang. In Baden-Württemberg verlangt bereits das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz die Installation von Photovoltaik-Anlagen beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden und größeren, offenen Parkplätzen. Seit 1. Januar 2023 gilt die Pflicht auch für Bestandsgebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude), sobald Dächer grundlegend saniert werden. Nordrhein-Westfalen reglementiert den Wohnungsbau ab 2025, ebenfalls Niedersachsen. Programme für den Nichtwohnungsbau und gewerbliche Objekte existieren in weiteren Bundesländern – also: der Startschuss für den Hochlauf der Speichertechnologie.

Freitag, 05.04.2024

Von Bernd Genath
Düsseldorf
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