22. Juni 2017
Das Bundeskartellamt hat massiv den fehlenden Wettbewerb bei der verbrauchsabhängigen Erfassung und Abrechnung von Heiz- und Wasserkosten in Gebäuden sowie die Bereitstellung der dafür benötigten Zähler gerügt. In ihrem Abschlussbericht kritisiert die Behörde das Verhalten der marktführenden Submetering-Anbieter, die dem Kunden einen Anbieterwechsel erschweren und damit den Wettbewerb unzulässig begrenzen. Um diese Hemmnisse abzubauen, empfiehlt das Bundeskartellamt die Installation von interoperablen Zählern.