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Heizungsumwälz- und Zirkulationspumpen nach dem neuen GEG

Welche Auswirkungen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) speziell auf den Bereich der Heizungsumwälzpumpen und Zirkulationspumpen hat, lesen Sie hier.

Zu einem Viereck gelegte Scrabble-Steine.
Quelle: Brett Jordan/Unsplash
Das jüngst in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht, von außen betrachtet, zwar "praktisch-quadratisch" und "aufgeräumt" aus. Beschäftigt man sich aber mit den Details, so ergeben sich Fragen und Ungereimtheiten – auch in Sachen "Pumpentechnik".

Die Anforderungen an Umwälzpumpen und Zirkulationspumpen werden im GEG in § 64 wie folgt definiert und stellen de facto keine Veränderung zur Heizungsanlagenverordnung der 1990er-Jahre bzw. der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) dar:

§ 64 Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

(1) Eine Umwälzpumpe, die im Heizkreis einer Zentralheizung mit mehr als 25 Kilowatt Nennleistung eingebaut wird, ist so auszustatten, dass die elektrische Leistungsaufnahme dem betriebsbedingten Förderbedarf selbsttätig in mindestens drei Stufen angepasst wird, soweit die Betriebssicherheit des Heizkessels dem nicht entgegensteht.

(2) …

In Bezug auf Umwälzpumpen findet man darin also wenig Neues. Die Vorschrift für die Ausstattung mit energiesparender Regelungstechnik entspricht den bisherigen Regelungen in § 14 Absatz 3 und 4 der abgelösten EnEV.

Die Europäischen ErP-/Ökodesign-Verordnungen für Umwälzpumpen (EU) Nr. 1781/2019, (EU) Nr. 622/2012 und (EG) Nr. 641/2009 in Bezug auf die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von externen Nassläufer-Umwälzpumpen und in Produkte integrierten Nassläufer-Umwälzpumpen bleibt darin jedoch unberücksichtigt!

Es wäre mehr drin gewesen

Es ist unerklärlich, warum derartige europaweite Anforderungen im aktuellen GEG nicht erwähnt werden, zumal die Energieeinsparung und der Klimaschutz erklärtes Ziel dieses Gesetzes sind und diese Anforderungen auch teilweise bei der erbetenen Stellungnahme von fast 150 Verbänden, unter anderem auch vom VDI und VDMA, erwähnt wurden.

Reicht es also, Hocheffizienzpumpen einzubauen, wie sie heute de facto nur noch auf dem Markt verfügbar sind? Sicherlich können diese ihre Drehzahl in mehr als drei Stufen ändern. Was bedeutet aber selbsttätig und bedarfsabhängig? Es reicht also nicht, sie auf eine feste Drehzahl einzustellen? Sind Pumpen, die von einer externen Regelung gesteuert werden, selbsttätig? Führt der Satz "[…] sofern die Betriebssicherheit des Heizkessels dem nicht entgegensteht" dazu, dass die Diskussion neu angefeuert wird, ob Hocheffizienzpumpen auch in Heizgeräten einzusetzen sind?

Warum hat man mit dem GEG nicht gleich zu einem großen Wurf zur Optimierung der Anlagenhydraulik ausgeholt? Schon in den 1990er-Jahren haben Schweizer Behörden bei der ersten Einführung geregelter Umwälzpumpen festgestellt, dass damit der Stromverbrauch anstieg anstatt zu fallen! Ursache: Die Pumpen wurden vor Ort nicht mehr eingestellt und den unterschiedlichen Anlagenverhältnissen angepasst, "da sie ja selbstregelnd sind".

Die Tabelle gibt einen Überblick über die fünf Schritte zur Energieeinsparung bei Umwälzpumpen – leider sucht man diese im neuen GEG vergeblich.

Die Tabelle zeigt fünf Schritte zur Energieeinsparung bei Umwälzpumpen.
Quelle: Rolf-W. Senczek
Fünf Schritte zur Energieeinsparung bei Umwälzpumpen.

Sicherlich erfüllen die üblichen Hocheffizienzpumpen das Ziel des GEG, es wäre aber wünschenswert gewesen, wenn der Gesetzestext an dieser Stelle weniger Interpretationsfreiheiten offengelassen hätte!

Trinkwasserzirkulationspumpen – Konflikt zwischen Energieeinsparung und Hygiene

Bei Trinkwasserzirkulationspumpen findet sich ebenfalls eine nicht sauber definierte Forderung im Gesetzestext, welche wie folgt lautet:

§ 64 Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

(1) …

(2) Eine Zirkulationspumpe muss beim Einbau in eine Warmwasseranlage mit einer selbsttätig wirkenden Einrichtung zur Ein- und Ausschaltung ausgestattet werden. Die Trinkwasserverordnung bleibt unberührt.

Aus energetischen Gründen sollen die Pumpen selbsttätig ein- und ausgeschaltet werden. Andererseits soll in den Trinkwarmwasserleitungen aus hygienischen Gründen eine hohe Mindestrücklauftemperatur gehalten werden.

Im Entwurf des GEG aus dem letzten Jahr wurde noch als Erläuterung angefügt, die im finalen Text nun aber fehlt:

Absatz 2 Satz 2 ("Die Trinkwasserverordnung bleibt unberührt.“) dient der Klarstellung (insofern wird auf die Ausführungen zu § 10 Absatz 3 verwiesen):

Donnerstag, 12.11.2020

Von Rolf-Werner Senczek
Pumpenexperte, ECOS (Environmental Coalition on Standards)
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