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Gebündelte Sicherheit im Schacht

Das Bild zeigt den „Geberit Quattro“.
Quelle: Geberit
„Geberit Quattro“ führt die für Installationsschächte und -wände benötigten Komponenten zu einem geprüften Komplettsystem zusammen. Es sind keine Rohrabschottungen (R 30 / R 90) für Versorgungs- und Entwässerungsleitungen nötig. Für die Schachtverkleidung sind keine speziellen Brandschutzpaneele notwendig.

Auch waagrechter Verzug erlaubt

Voraussetzung für die Einsetzbarkeit vorgefertigter Installationsschächte und -wände sind Deckenkonstruktionen, die sowohl statisch als auch brandschutztechnisch geeignet sind. Der Verlauf des Installationsschachtes muss dabei nicht zwingend durchgehend vertikal sein: Ein Bestandteil der Systemzulassung ist, dass diese bei nicht übereinanderliegenden Deckendurchdringungen einen waagrechten Verzug bis 2,5 m erlaubt.

Neben dem Anwendungsbereich für den Geschosswohnungsbau decken die allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse für raumabschließende innere Trennwände mit Feuerwiderstand „Geberit Quattro F 30“ (abP Nr.: P-MPA-E-02-050) und F 90 (abP Nr.: P-MPA-E-02-049) noch weitere Einsatzbereiche ab. So können zum Beispiel in Beherbergungsstätten (Hotels, Jugendherbergen) auch feuerbeständige (F 90) Trennwände erstellt werden, die beidseitig mit Sanitärobjekten ausgerüstet sind, was Material und vor allem Platz spart.

Fazit: Ausführungs- und Kalkulationssicherheit

In der Ausführung sorgt der Einsatz vorgefertigter Installationsschächte und Systemvorwände für einen beschleunigten Bauablauf. Zur Abnahme ist die ausgefüllte Übereinstimmungserklärung vorzulegen, welche der Lieferung der „Quattro/GIS“-Installationseinheiten als Formblatt beiliegt. Ausführende Fachunternehmen profitieren dabei nicht nur von gratis mitgelieferten Nachweisen, sondern auch von wirtschaftlichen Vorteilen durch erhöhte Wertschöpfung, Kalkulationssicherheit, Einsparung von Montagezeit und nicht zuletzt einer deutlich verminderten Fehleranfälligkeit.

Fußnoten / Quellen:

|1 MVV TB - Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Ausgabe 2020/1. Die vom DIBt im Auftrag der Bauministerkonferenz erstellte Vorschrift löst die bisherige Bauregelliste sowie die Liste der Technischen Baubestimmungen ab.

|2 Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist der notwendige Verwendbarkeitsnachweis für nicht geregelte Bauprodukte, eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) ist der Anwendbarkeitsnachweis für nicht geregelte Bauarten, für die es keine allgemein anerkannten Regeln und/oder Prüfverfahren gibt. Durch den technischen Fortschritt werden Bauprodukte/Bauarten auf den Markt gebracht, die entweder von den bekannt gemachten technischen Regeln stark abweichen oder für die es keine technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt. Damit diese im Bauwesen verwendet werden können, müssen bestimmte Nachweise erbracht werden. Eine abZ für Bauprodukte und eine aBG für Bauarten wird durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) nach vorhergehenden Prüfungen durch zugelassene Prüfinstitute in der Regel für 5 Jahre ausgestellt.

|3 Das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach § 21 MBO besteht aus dem Buchstaben „Ü“ und muss folgende Angaben enthalten: Name des Herstellers, Kurzbezeichnung der für das geregelte Bauprodukt im wesentlichen maßgebenden technischen Regel, Bezeichnung für eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) als „Z“ und die abZ-Nummer. Quelle: Auszug aus der Verordnung über das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen)

Dienstag, 10.05.2022

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  • Planungssicherheit durch Vorfertigung: Statt Einzelteile erhält der Auftraggeber ein Gesamtprodukt, das alle baurelevanten Auflagen – auch zu Schall- und Brandschutz – nach Fertigstellung erfüllen wird.
  • Mario Eschrich, Produktmanager und Brandschutzspezialist, Geberit Vertriebs GmbH
  • Null-Abstände sind vor allem im Wohnungsbau von bedeutsamem Vorteil: Die Schächte werden kleiner und der nutzbare Wohnraum größer.
  • Für Bauprodukte, die nicht die CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung tragen, müssen Hersteller die Übereinstimmung mit den technischen Baubestimmungen durch eine Übereinstimmungserklärung nachweisen. Dies erfolgt durch die Kennzeichnung mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen). Das Ü-Kennzeichen ist bei vorgefertigten Quattro/GIS-Installationsregistern auf dem Bauprodukt angebracht.
  • Feuerwiderstandsfähige Installationsschächte sind eine sichere Art der Stockwerksdurchdringung zum Beispiel im Wohn- oder Gewerbebau. Sie erfüllen die bauordnungsrechtlichen Anforderungen, sodass darüber befindliche Brand­abschnitte für die Dauer von 30 bzw. 90 Minuten vor der Feuer- und Rauchübertragung über die Installationsschächte geschützt sind.
  • „Geberit Quattro“ führt die für Installationsschächte und -wände benötigten Komponenten zu einem geprüften Komplettsystem zusammen. Es sind keine Rohrabschottungen (R 30 / R 90) für Versorgungs- und Entwässerungsleitungen nötig. Für die Schachtverkleidung sind keine speziellen Brandschutzpaneele notwendig.
Von Mario Eschrich
Produktmanager Sanitärsysteme, Geberit Vertriebs GmbH
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