Fachlexikoneintrag

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)

Das Bild zeigt das Logo der Behörde.
Quelle: Deutsches Institut für Bautechnik

Das Deutsche Institut für Bautechnik, kurz DIBt, ist eine technische Behörde mit Sitz in Berlin, die im Jahre 1968 von Bund und westdeutschen Bundesländern gegründet wurde. Damals schlossen Bund und Länder ein Abkommen, durch das sie dem Institut die Zuständigkeit für verschiedene öffentliche Aufgaben im Baubereich übertrugen. Seine wichtigste Aufgabe ist die Zulassung von nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten. Diese Zulassungen sind in Deutschland für Bauprodukte oder Bauarten notwendig, die nicht „geregelt“ sind, deren Eigenschaften und Verwendbarkeit also noch nicht in DIN-Normen oder ähnlichen allgemein anerkannten Regeln der Technik beschrieben sind. Nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten dürfen in der Praxis trotzdem angewandt werden, wenn das DIBt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) erteilt. Diese wird in der Regel von den Baustoffherstellern beantragt.

Alle Fachlexikoneinträge anzeigen

Freitag, 11.09.2020

Mehr zu diesem Thema


Einloggen

Login / Benutzername ungültig oder nicht bestätigt

Passwort vergessen?

Registrieren

Sie haben noch kein Konto?
Dann registrieren Sie sich jetzt kostenfrei!
Jetzt registrieren

 

Expertenfragen

„Frag‘ doch einfach mal – einen Experten!": Nach diesem Motto können Sie als Nutzer der TGA contentbase hier ganz unkompliziert Fachleute aus der Gebäudetechnik-Branche sowie die Redaktion der Fachzeitschriften HeizungsJournal, SanitärJournal, KlimaJournal, Integrale Planung und @work zu Ihren Praxisproblemen befragen.

Sie wollen unseren Experten eine Frage stellen und sind schon Nutzer der TGA contentbase?
Dann loggen Sie sich hier einfach ein!

Einloggen
Sie haben noch kein Konto?
Dann registrieren Sie sich jetzt kostenfrei!
Registrieren